Deine Gemeinde. Deine Wahl. Kulturwahl 2024.

Gianluca Pardini | Geschäftsleitung IG Kultur Luzern

Am 28. April finden im Kanton Luzern die kommunalen Wahlen statt. Mit der «Kulturwahl» gibt die IG Kultur Luzern Wahlempfehlungen für kulturnahe Kandidat:innen ab.

Die diesjährige Kulturwahl ist massgebend für die zukünftige Entwicklung des Kulturstandorts Luzern. Entsprechend fordert die IG Kultur von den Gemeinden und dem Kanton einen konsequenten Ansatz, um den kulturellen Mittelbau zu stärken. Ausserdem sollen moderne Rahmenbedingungen geschaffen werden – ganz im Sinne des Luzerner Kulturförderungsgesetzes.

Wie bei Bildung und Umweltschutz

Eine nachhaltige Sicherung der kulturellen Vielfalt im Kanton Luzern hat für die IG Kultur höchste Priorität. Denn die gesetzliche Verankerung der regionalen Kulturförderung ist dringend erforderlich, um kulturelle Angebote nachhaltig zu sichern. Einen verbindlichen Auftrag braucht es dabei nicht nur für die Projektförderung in den regionalen Fördergefässen. Es gilt auch, dieselbe Verbindlichkeit für den kulturellen Mittelbau zu schaffen. Schliesslich stellen Häuser und Festivals von regionaler Ausstrahlung das vielfältige Kulturangebot für die Bevölkerung im ganzen Kanton sicher. Dafür ist eine umfassende Lösung unabdingbar, die über die Grenzen der jeweiligen Gemeinden hinausgeht und als Verbundaufgabe zwischen Kanton und Gemeinden klar definiert ist. So, wie es zum Beispiel im Bereich Bildung und Umweltschutz der Fall ist.

Das hoch gelobte Subsidiaritätsprinzip

Die Gemeinden stehen in der Pflicht, das kulturelle Leben und dessen Angebote aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln, um den vielfältigen Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden. Im kantonalen Kulturförderungsgesetz steht: «Der Kanton und die Gemeinden fördern das kulturelle Leben zu Stadt und Land.» Ausserdem erhalten und vermitteln sie «kulturelle Werte». Um die Kulturlandschaft weiter zu stärken, sei die Zusammenarbeit auf regionaler Ebene und unter Kulturträger:innen ein zentraler Aspekt.Das hoch gelobte Subsidiaritätsprinzip in der Kulturförderung gilt es aber nicht dort anzusiedeln, wo der Kanton sich langfristig aus der Verantwortung ziehen kann, sondern da, wo sich die Wirkung der Aufgabenteilung entfalten kann.

Nährboden für Innovation, Kunst und Kultur

Zukunftsfähige Rahmenbedingungen sind mehr als gerechtfertigt: Nur wenige Kantone verfügen über eine grosse Fülle an kulturellen Angeboten. Im schweizweiten Vergleich belegt Luzern hinsichtlich der Anzahl Arbeitsstätten in der Kulturwirtschaft den sechsten Platz. Den Kanton zeichnet dabei vieles aus: die Dichte an Vereinen, viele regional wie national etablierte Bühnen sowie Festivals mit hohen künstlerischen Ansprüchen, die im internationalen Wettbewerb mitmischen. Das verdeutlicht, dass Luzern ein Nährboden für Innovation, Kunst und Kultur ist. Diesem gilt es Sorge zu tragen.Der Kanton Luzern steht in der Pflicht, dank einer ausgewogenen Förderpolitik für Kultur- und Kreativwirtschaft attraktiv zu bleiben und der Abwanderung von Fachkräften entgegenzuwirken. Denn die kulturelle Wertschöpfung ist entscheidend für die Innovationskraft und die überregionale Attraktivität – sowohl für den Tourismus als auch für die Bevölkerung. Dies fördert nicht nur lokale Entwicklungen, sondern stärkt auch die Luzerner Wirtschaft insgesamt.