Jetzt sind Visionen gefragt
Ein weiteres Jahr neigt sich dem Ende zu. Zeit für einen kulturpolitischen Rückblick in drei Akten.
Nationale Kulturpolitik
Angefangen bei der nationalen Kulturpolitik: Die «Kulturbotschaft 2025–2028» will in der Kulturförderung Akzente setzen. Die Förderung soll insgesamt nachhaltiger und sozialer werden. Auch die digitale Transformation wird unterstützt. Wohl eine der wichtigeren Neuerungen dürfte das deutliche Bekenntnis sein, die Arbeitsbedingungen im Kultursektor endlich verbessern zu wollen. Auch wenn einige Massnahmen so dargestellt werden, als wären sie lediglich auf die Auswirkungen der Pandemie zurückzuführen, sind die formulierten Ziele und Handlungsfelder der Kulturbotschaft richtig und wichtig. Jedoch wird die kulturpolitische Arbeit insbesondere in den Gemeinden und Kantonen zu leisten sein. Denn Bundesbern nimmt bei der Finanzierung und Festsetzung der Rahmenbedingungen der Kulturförderung lediglich eine marginale Rolle ein. Rund 90 Prozent der Kulturförderung werden von den Gemeinden und Kantonen getragen – damit die Ziele und Massnahmen ihre Wirkung entfalten, gilt es für die Interessenvertretungen des Kultursektors, in ihren Wirkungsregionen anzusetzen.
Mehr Visionen statt Grundsatzdebatten
Der kulturelle Mittelbau braucht im Kanton Luzern eine zukunftsfähige Lösung – das ist unbestritten. Denn die Finanzierung der Regionalkonferenz Kultur ist nur noch wenige Jahre gesichert, was die Perspektiven zahlreicher Kulturbetriebe trübt. Der Kantonsrat hat mit der Rückweisung der «Botschaft 126» zur Weiterentwicklung der regionalen Kulturförderung ein wichtiges Zeichen gesetzt. Denn die Rückweisung wurde mit dem Auftrag verbunden, eine zeitnahe Lösung für die Unterstützung der regionalen Kulturstrukturen zu erarbeiten. Auch wenn der neue Vorschlag mit Zuversicht erwartet wird, sind im Kantonsrat bereits wieder Grundsatzdebatten losgetreten worden. Eine neue Motion verlangt, dass der Regierungsrat nun das Kulturförderungsgesetz überarbeitet und eine neue Auslegeordnung über die Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden präsentiert. Die Motion birgt jedoch die Gefahr, das Fass zum Überlaufen zu bringen. Deshalb: Mehr Visionen statt Grundsatzdebatten täten den Diskussionen rund um die regionalen Förderstrukturen auf jeden Fall gut.
Eine Stadt, die Kulturstadt sein will
Das Stadtparlament hat mit dem positiven Entscheid für die «Kulturagenda 2030» den Nährboden für die Weiterentwicklung der Stadt Luzern als Kulturstadt gelegt. Somit hat das Stadtparlament auch das Potenzial des Kultursektors erkannt: Für das Stadtmarketing, für die Stadtentwicklung, für die (Kultur-)Tourismusstrategie, für mehr Innovation. Die Kulturfinanzierung wird zudem sinnvoll entflochten: durch verstärkte Breitenförderung und die gleichzeitige Stärkung des kulturellen Mittelbaus. Ausserdem werden die Subventionsvereinbarungen mit wichtigen Kulturinstitutionen verlängert und solide mitfinanziert. Die vielschichtigen Anforderungen an die allgemeinen Produktionsbedingungen, die Digitalisierungsprozesse, die Einhaltung von etablierten Standards in Bezug auf branchenübliche Honorare und Gagen, die kulturellen Teilhabe- und Inklusionsprojekte, die verstärkte regionale und nationale Vernetzung – all das wird ganz im Sinne der neuen städtischen kulturpolitischen Stossrichtungen zusammen mit Kulturbetrieben zeitnah umgesetzt. Die Vision ist hier deutlich spürbar: Die Stadt Luzern will Kulturstadt sein!