P 217 Postulat Sager Urban und Mit. über die Einrichtung eines Entschädigungsfonds für Kunst-und Kulturschaffende und nahe Berufe im Veranstaltungsbereich
Wie der Regierungsrat in seiner Antwort festhält, ist der Kultursektor stark von der Ausbreitung des neuen Coronavirus betroffen. Die Massnahmen, die auf Bundesebene für die Kulturbranche ergriffen wurden, konnten den kompletten Wegbruch des Einkommens für viele Kulturakteure und -akteurinnen kurzfristig verhindern. Die finanzielle Situation in der Branche ist selbst im Normalbetrieb zu prekär, als dass die Bildung grösserer Rückstellungen möglich wäre. Die Soforthilfen sind zwar dazu da, die Liquidität der Kulturunternehmen sicherzustellen. Für viele Kulturunternehmen hat sich herausgestellt, dass die Verschuldung aber ein enormes Risiko einer verschobenen Insolvenz in sich birgt, selbst wenn das Darlehen zinsfrei ist. Dies umso mehr unter Berücksichtigung der unklaren Konjunkturentwicklung. Dieses Risiko darf nicht auf den Luzerner Kulturwerkplatz abgewälzt werden. Obwohl direkt und indirekt betroffene Kulturschaffende und Erwerbstätige in kulturnahen Berufen einen Einnahmenersatz beantragen können und diese Regelung auch auf Härtefälle ausgeweitet wurde, fällt das monatlich verfügbare Einkommen in zahlreichen Fällen tiefer aus. Auch bei Kurzarbeit sind Einbussen beim monatlichen Einkommen die Folge. Da Kultur- und Kunstschaffende oft in bescheidenen Einkommenssituationen leben, kann mittel-und langfristig die Einkommenseinbusse nicht verkraftet werden. Teilzeitarbeit und monatliche Einkommensschwankungen tragen bei vielen Kulturschaffenden zu tiefen Tagessätzen bei. In den letzten Wochen hat sich herausgestellt, dass der Einnahmenersatz oft nicht reicht und weitere Nothilfen (Nothilfefonds oder Sozialhilfe) beansprucht werden müssen. Ob die Ausfallentschädigung des Kantons Luzern ausreichen wird, ist nach neusten Erkenntnissen in Frage zu stellen. Und erst vor wenigen Wochen wurden die wirtschaftlichen Massnahmen, die der Bundesrat für selbstständige Kulturschaffende und Geschäftsinhaberinnen und -inhaber von Kulturbetrieben ergriffen hatte, wieder aufgehoben. Die Kurzarbeitsentschädigungsleistungen sowie die Erwerbsersatzleistungen sind für viele Kultur- und Kunstschaffende wieder weggefallen und eine Diskussion im National- und Ständerat erfolgt voraussichtlich erst in der Herbstsession 2020. Die Situation in der Veranstaltungsbranche ist so prekär wie nie zuvor: Die schweizweite Aktion #nightoflight_ch vom 22.06.2020 hat auf die existenzbedrohende Situation einer ganzen Branche aufmerksam gemacht. Die IG Kultur hatte sich mit der Forderung nach einer Neubeurteilung der Massnahmen in einem offenen Brief an den Regierungsrat gewandt. Die IG Kultur Luzern unterstützt die Einrichtung eines Entschädigungsfonds für Kunst-und Kulturschaffende und nahe Berufe im Veranstaltungsbereich – auch wenn in diesen ausserordentlichen Zeiten zuerst eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden muss.
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