Erwerbsersatzentschädigung
Das Covid-19-Gesetz sieht Massnahmen vor, um die wirtschaftlichen Folgen der weiteren Verbreitung des Coronavirus für die betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmenden abzufedern. Der Bundesrat ist derzeit daran, die Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Covid-19 Gesetzes auszuarbeiten. Sobald diese Verordnung in Kraft tritt, können weitere Ausführungen zu den Anspruchsgrundlagen und der Umsetzung der Finanzhilfen getätigt werden.
Entschädigung für Erwerbsausfall (Luzern)
Eltern, Personen in Quarantäne, Selbständigerwerbende und selbstständigerwerbende Künstlerinnen und Künstler haben Anspruch auf die Entschädigung für Erwerbsausfall.
- Formular für Erwerbsausfall
- Entschädigung für Erwerbsausfall für Selbstständige, die den Betrieb schliessen oder Veranstaltungen absagen mussten:
- Betriebsschliessung: Anmeldeformular
- Veranstaltungsverbot: Anmeldeformular
- Die Anmeldung für Personen, die aufgrund der Massnahmen von Bund und Kanton ihren Betrieb schliessen mussten, oder Selbstständige oder in Personen in arbeitgeberähnlichen Stellung, deren Veranstaltungen abgesagt oder nicht genehmigt wurden oder von den Massnahmen stark betroffen sind, wird voraussichtlich Ende November 2020 aufgeschaltet.
- Ab sofort ist die Anmeldung für den Bezug der Corona Erwerbsersatzentschädigung für Personen in Quarantäne wieder möglich. Auch Personen, welche ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, weil die Fremdbetreuung ihrer unter 12-jährigen Kinder wegfällt, können wieder eine Anmeldung einreichen.
Nothilfe für Kulturschaffende
Im Bereich der Soforthilfe für die Kulturschaffenden hat der Bundesrat Suisseculture Sociale als zuständige Stelle bestimmt.
Auf www.suisseculturesociale.ch werden die Gesuche entgegen genommen. Weitere Informationen werden laufend aktualisiert.
Überbrückungshilfe der Albert Koechlin Stiftung
Mit den Überbrückungshilfen werden Innerschweizer Kulturschaffende subsidiär zu den staatlichen Massnahmen direkt in finanziellen Notlagen unterstützt, insbesondere für unvorhergesehene Ausgaben, welche zusätzlich zum Grundbedarf anfallen. Unvorhersehbare Ausgaben können zum Beispiel Krankheitskosten, Zahnarztkosten, dringende Anschaffungen oder Reparaturen von kaputten Einrichtungsgegenständen, Umzugskosten, Kinderbetreuungskosten oder Auslagen für den Schulunterricht der Kinder sein.
Der Bundesrat hat Massnahmen zur Entlastung von Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden beschlossen. Ab sofort gelten Erleichterungen bei der Bezahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Selbständigerwerbende und freischaffende Künstlerinnen und Künstler haben Anspruch auf die Entschädigung für Erwerbsausfall.
Informationen für freischaffende Künstlerinnen und Künstler.
Entschädigung für Erwerbsausfall bei Massnahmen gegen das Coronavirus.
Ausgleichskassen in anderen Zentralschweizer Kantonen:
Hotline
Für telefonische Anfragen für Corona-Entschädigung bei Erwerbsausfällen: Hotline 041 209 02 05