Weiterentwicklung für die Kulturstadt

IG Kultur Luzern

VORLIEGENDE REVISION DER BILLETTSTEUER WIRD NICHT UNTERSTÜTZT

Die Stadt Luzern will mit einer Weiterentwicklung des Reglements über die Förderung von Kultur und Sport an der Billettsteuer festhalten. In Anbetracht dieser Weiterentwicklung sieht die IG Kultur Luzern jedoch mehrere kritische Punkte. Es braucht jetzt ein klares politisches Bekenntnis zur Kulturstadt Luzern und damit eine stärkere Finanzierung der Kulturförderung über allgemeine Steuermittel.

Mit dem B+A 17/24 Billettsteuer Stadt Luzern schlägt der Stadtrat die Überarbeitung des Billettsteuerreglements und die Zusammenführung der bestehenden Reglemente zur Kultur- und Sportförderung vor. Damit soll künftig die Kultur- und Sportförderung aus einem Fonds erfolgen, insbesondere für die Einzel- und Projektförderung wie auch für Strukturbeiträge. Die finanziellen Mittel für Kulturbetriebe mit Subventionsvereinbarungen sollen künftig aus der Erfolgsrechnung geleistet werden. Die Weiterentwicklung führt die Zweckbindung der Billettsteuer für Kultur und Sport weiter. Mit der Aufhebung der reglementarischen prozentualen Zuteilung der Billettsteuereinnahmen für die Kulturförderung und mit der künftigen Plafonierung des Billettsteuerfonds, unterstützt die IG Kultur Luzern der vorliegende Vorschlag für eine Revision der Billettsteuer nicht.

Zielkonflikte sind vorprogrammiert

Die IG Kultur Luzern wird den Vorschlag für eine Aufhebung der reglementarischen Zuteilung der Förderbeiträge zwischen Kultur und Sport nicht mittragen. Auch wenn die aktuellen Zielwerte aus den Erträgen der Billettsteuer von 60 Prozent für die Kulturförderung und 40 Prozent für die Sportförderung weitergeführt werden sollen, besteht die Gefahr, dass es langfristig zu Verschiebungen auf Kosten der Kulturförderung kommt. Gerade mit der Umsetzung des Sportkonzepts 2030 und der Kulturagenda 2030 ist in Zukunft ein erhöhter Mittelbedarf nicht auszuschliessen, was ein deutlicher Zielkonflikt darstellt. Die städtische Sportförderung wird dank den Einnahmen von Kulturveranstaltungen heute bereits mit mehr als 20 Prozent querfinanziert. Hinzu kommt, dass aus ökonomischer Sicht die vorgeschlagene Plafonierung des Billettsteuerfonds dem allgemeinen Fondsprinzip widerspricht, Einnahme- und Ausgabeschwankungen langfristig auszugleichen. Fondsreserven sind dazu unerlässlich, resp. können höhere Fondsreserven ebenfalls für Kulturprojekte und Veranstaltugnen zweckgebunden eingesetzt werden.

Umverteilungspraxis gilt es zu hinterfragen

Die bisherige Umverteilung innerhalb des Kultursektors, die auf einen in den 90er Jahren entstandenen Kompromiss beruht, ist aus Sicht der IG Kultur Luzern überholt. Ebenso die systemfremde Querfinanzierung zugunsten der Sportförderung aus Kulturveranstaltungen. Mit der schrittweisen Überführung von Subventionsbeiträgen für Kulturbetriebe in die städtische Erfolgsrechnung hat das städtische Parlament im Rahmen der Beratung der Kulturagenda 2030 einen ersten wichtigen Schritt eingeschlagen. Nun gilt es diesen Pfad weiterzuverfolgen. Die Auslegeordnung zur Revision der Billettsteuer muss im politischen Prozess noch vertiefter stattfinden: Nämlich über die Angemessenheit des Steuersatzes, über den Mittelausgleich durch allgemeine Steuermittel oder auch über eine Aufhebung der Steuer. Auch müssen die Gesamtauswirkungen auf die bestehende Kulturfinanzierung besser berücksichtigt werden. Es sollen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Kulturstadt unter modernen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln.

Zeitgemässe Kulturförderung angebracht

Aus Sicht der IG Kultur Luzern soll die städtische Kulturförderung im ordentlichen Budgetverfahren in der Erfolgsrechnung und in den entsprechenden Globalbudgets mehr Gewicht erhalten. Das hat eine volle Transparenz der Fördermittel zur Folge. Und die Planungssicherheit für die städtische Kulturförderung, welche für die Weiterentwicklung des Kulturstandorts unerlässlich ist, wird gestärkt. Zudem erhöht ein solcher Schritt die politische Legitimation für eine ausgewogene Kulturförderung als öffentliche Aufgabe. Die für diesen Schritt benötigten Mittel von 4 Mio. Franken weist der Stadtrat in der Billettsteuervorlage aus. Dieser Betrag könnte im Budgetprozess 2025 somit bereits eingeplant werden werden.