
Kurzarbeitsentschädigung im Kultursektor
Was ist Kurzarbeit?
Kurzarbeit bedeutet die durch den Arbeitgeber im Einverständnis mit den betroffenen Arbeitnehmenden angeordnete vorübergehende Reduktion der vertraglichen Arbeitszeit, wobei die arbeitsrechtliche Vertragsbeziehung aufrecht erhalten bleibt. Durch die Kurzarbeitsentschädigung wird ein anrechenbarer Arbeitsausfall angemessen entschädigt. Damit sollen Arbeitslosigkeit verhindert und Arbeitsplätze erhalten werden. Die Kurzarbeitsentschädigung ist eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung (ALV).
Formulare
Wichtig: Die Karenzfrist für die Einführung der Kurzarbeit wurde befristet bis am 30. September 2020 auf 1 Tag reduziert.
Information: Arbeitsausfälle in Zusammenhang mit dem Coronavirus
Unterstützung des Kultursektors
Für den Kulturbereich will der Bundesrat ebenfalls zusätzliche Mittel bereitstellen. Das EDI erarbeitet im dringlichen Verfahren eine befristete Gesetzesvorlage für zusätzliche wirtschaftliche Massnahmen, die ergänzend zu anderen Instrumenten zur Abfederung von Härtefällen im Kulturbereich eingesetzt werden können. Damit will der Bundesrat verhindern, dass wiederkehrende kulturelle Anlässe in ihrer Existenz bedroht sind, und insbesondere selbständig erwerbende sowie freischaffende Kulturschaffende in Notsituationen unterstützen. Im Rahmen der Erarbeitung des Gesetzes soll auch geprüft werden, wie die Kantone als Zuständige für den Kulturbereich in die Finanzierung einbezogen werden können.
Datenerfassung: Gagenausfälle wegen Coronavirus
Hast du Gagenausfälle durch abgesagte Engagements (Konzerte, Theateraufführungen, Show, Performances) wegen dem Coronavirus? Dann erfasse deine abgesagten Veranstaltungen, damit die Fälle dokumentiert werden.