Ab 19.04.2021 gelten schweizweit neue Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie. Wir haben für die Kulturbetriebe die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.
Mit der Änderung der Covid-19-Kulturverordnung können neu auch Freischaffende (Personen mit befristeten Arbeitsverträgen und häufig wechselnden Arbeitgebern) Ausfallentschädigungen beantragen.
Wir alle träumen von einem Kultursommer. Denn seit einem Jahr fehlen Begegnungen, Räume, Austausch und Publikum. Die Kulturbranche muss sich nun mit Fragen zur künftigen Einlasspolitik auseinandersetzen – nicht zuletzt, um Planung wieder möglich zu machen.
Am 16. März 2021 war ein Jahr nach dem Lockdown. Am grossen Zentralschweizer Kulturpodium schauen wir gemeinsam auf das Krisenjahr zurück, diskutieren Chancen und schauen auf die aktuellen und künftig möglichen Entwicklungen.
Mit der Bar & Club Kommission Luzern wird Mitte März 2021 ein attraktives Netzwerk für Luzerner Bar- und Nachtkulturbetriebe geschaffen, welches sich für die Anliegen der Nachtkultur auf politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene einsetzt.
Die IG Kultur Luzern hat bei ihren Mitgliedern eine erste konsultative Umfrage zum neuen Theaterprojekt durchgeführt. Diese dient einerseits zur Meinungsbildung und gibt der IG Kultur Luzern eine klare strategische Vorgabe.
Die Lage der Kulturbranche bleibt aufgrund der aktuellen Massnahmen weiterhin extrem angespannt. Darum braucht es jetzt nachhaltige Strategien, die Perspektiven schaffen und das Überleben des Kultursektors sichern.
Der Bund verstärkt die Massnahmen gegen das Coronavirus – kulturelle Veranstaltungen mit Publikum werden verboten.
Obwohl das Covid-19-Gesetz in der Herbstsession von den eidgenössischen Räten verabschiedet wurde, wartet die Kulturbranche noch immer auf die dringend benötigte Unterstützung. Nachdem das Veranstaltungsverbot am 28. Oktober 2020 ausgeweitet wurde, mussten viele Betriebe ihre Türen aus finanziellen Gründen schliessen – den Clubs wurde der Betrieb gar verboten. Bis die ersten Unterstützungsmassnahmen greifen und Ausfallentschädigungen ausbezahlt werden, wird es für viele vielleicht schon zu spät sein.
Ganz ausgeklammert und fast gänzlich vergessen blieb bis heute die Hilfe für Kulturmedien und Verlage. Davon betroffen ist auch die IG Kultur Luzern als Herausgeberin des Zentralschweizer Kulturmagazins. Sowohl 041 – Das Kulturmagazin als auch 041 – Der Kulturverlag fallen durch alle Sicherheitsnetze und Massnahmen.
Am 28. Oktober 2020 hat der Bundesrat weitere Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie ergriffen. Wir haben für Sie die wichtigsten Massnahmen und Einschränkungen für den Veranstaltungs- und Kulturbetrieb zusammengefasst.
Der Kultursektor kann nachvollziehen, dass zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie einschneidendere Massnahmen notwendig sind. Diese werden aber viele Kulturschaffende und Kulturunternehmen endgültig existenziell gefährden. Staatliche Einschränkungen der wirtschaftlichen Tätigkeiten müssen mit rascher und unbürokratischer finanzieller Hilfe abgefedert werden. Der Einbezug der Kulturverbände auf allen Ebenen der Staatsorganisation (Bund, Kantone und Gemeinden) ist wichtiger denn je.
Die vom Bundesrat verordnete Maskenpflicht bedeutet eine erneute Schliessung von Club-, Tanz- und Konzertlokalen sowie Kulturbetrieben. Die Auflagen verunmöglichen in vielen Fällen den Betrieb aus gesundheitlichen als auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen. Umso wichtiger ist es deshalb, dass die Verordnungen zum Covid-19-Gesetz – insbesondere im Bereich der Ausfallentschädigung – auf Bundes- und Kantonsebene bereinigt und rasch umgesetzt werden können.
Gesuche für Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende konnten bis am 20. September 2020 eingereicht werden. Die IG Kultur Luzern hat im September 2020 eine Auswertung zum Stand der Ausfallentschädigungen in der Zentralschweiz vorgenommen.
Wir suchen per Januar 2021 oder nach Vereinbarung für 12 Monate befristet ein*e Praktikant*in Kulturmanagement (50-60%). Die IG Kultur Luzern ist die Interessengemeinschaft der Kultur in der Zentralschweiz.
Kulturthemen haben in der Herbstsession des Stände- und Nationalrats starke und breit abgestützte Rückendeckung erhalten. Das Parlament hat das Covid-19 Gesetz mit wichtigen Massnahmen für die Schweizer Kulturbranche beschlossen. Das Gesetz trat bereits am 26. September 2020 in Kraft und wird in weiten Teilen bis Ende 2021 gültig sein.
Die Albert Koechlin Stiftung (AKS) unterstützt die Kulturlandschaft Innerschweiz während der Covid-19-Pandemie mit vier besonderen Massnahmen – die IG Kultur Luzern tritt dabei als Kooperationspartnerin im Bereich der Beratung von Kulturschaffenden und Kulturorganisationen durch Fachpersonen auf.
Der Pandemie zum Trotz ist 041 – Das Kulturmagazin in Feierlaune: Im September erscheint die 350. Ausgabe, gleichzeitig begiesst das Magazin den 20. Geburtstag. Im September 2000 erschien unser erstes Kulturmagazin – damals noch ohne den Zusatz 041 im Namen. Die «runden Nummern» feiert die IG Kultur Luzern mit 350 kleinen und 20 grossen Geschenken.
Die IG Kultur Luzern lanciert das Contact Tracing-Angebot für die Zentralschweiz. Erstelle jetzt deinen persönlichen QR-Code und hilf mit, gemeinsam gesund unterwegs zu bleiben!
Mit dem Erlass der Allgemeinverfügung vom 15.07.2020 und der einhergehenden Gästebeschränkung hat sich die Situation für viele Kulturbetriebe nochmals zugespitzt. Betroffen sind nicht «nur» Barbetriebe und Nachtkulturunternehmen, sondern beispielsweise auch die Veranstaltungstechnikbranche oder Akteurinnen und Akteure verschiedener Kulturszenen wie Musik oder Theater. Mit jeder weiteren Woche, die vergeht, steigt die Planungsunsicherheit für Kulturbetriebe und gefährdet Existenzen. Um eine für Luzern essenzielle Branche mit Tausenden von Arbeitsplätzen am Leben zu erhalten, müssen jetzt gemeinsam mit den Behörden konstruktive Lösungen gesucht werden.
Der Kanton Luzern erlässt einschneidende Massnahmen für die Luzerner Club- und Veranstaltungsbranche – viele Luzerner Barbetriebe und Nachtkulturunternehmen sind konsterniert.
Der Kanton Luzern unterstützt die Kulturschaffenden und Kulturbetriebe mit zusätzlichen Geldern für deren finanzielle Verluste infolge der Corona-Pandemie. Der Regierungsrat hat für die Ausfallentschädigung im Kulturbereich zusätzliche 2,7 Millionen Franken bewilligt.
Der Bundesrat verlängert die Corona-Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende und Härtefälle, ebenso die Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung.
An der Corona-Session des Luzerner Kantonsrats wurden mehrere für die kulturbranche relevante parlamentarische Vorstösse behandelt. Jedoch nur einer überwiesen. Für die IG Kultur Luzern ist dies ein Zeichen, dass der Kulturbranche im Kantonsrat noch zu wenig Bedeutung beigemessen wird.
Letizia Ineichen wird neue Leiterin Kultur und Sport der Stadt Luzern. Die IG Kultur Luzern freut sich auf die Zusammenarbeit für den Luzerner Kulturwerkplatz.
Die IG Kultur Luzern nimmt in der Antwort zur Vernehmlassungsbotschaft Stellung zur Revision des Kulturförderungsgesetzes. Die IG Kultur Luzern begrüsst viele Punkte, die mit dem neuen Kulturförderungsgesetz umgesetzt werden sollen. Gleichzeitig gibt es aber auch dringenden Handlungsbedarf.
Niemerchond Festival: Das erste Zentralschweizer Solidaritäts-Nicht-Festival der Zentralschweiz. Kaufe ein niemerchond-Ticket und unterstütze die nicht-spielenden Künstler*innen mit einer Gage (mindestens 20 Prozent der Einnahmen) und das Projekt Kulturkalender 2.0.
Veranstaltungen werden bis zu 300 Personen wieder möglich sein. Schutzkonzepte: Sie sind Bedingung für alle Einrichtungen und Veranstaltungen. Wo die Distanzregel nicht eingehalten werden kann, muss das Contact Tracing sichergestellt sein.
Eine allfällige Abschaffung der Billettsteuer gefährdet die städtische Kultur- und Sportförderung. Städtische Sportvereine und die IG Kultur Luzern wehren sich gegen vorschnelle Entscheidungen mit fatalen Auswirkungen für den Luzerner Kulturwerkplatz und für das wichtige vielfältige Angebot im Breitensport.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Mai 2020 die Unterstützung des Kultursektors um vier Monate bis zum 20. September verlängert.
Für die Kulturszene ist die aktuelle Unsicherheit in der Corona-Krise existenzbedrohend. Wir haben uns deshalb zusammen mit den regionalen Interessengemeinschaften der Kultur in einem offenen Brief an den Bundesrat gewandt.
Die Delegiertenversammlung der IG Kultur Luzern wurde am 28. April 2020 in digitaler Form abgehalten. Die Delegierten aus der Zentralschweizer Kultur bestätigten Urs Bugmann als Präsident der IG Kultur Luzern und wählten Lea Inderbitzin, Oliver Obert und Katharina Schillen neu in den Vorstand.
Die durch das neue Coronavirus ausgelöste globale Pandemie stellt die hiesige Kulturszene vor existentielle Fragen, nachdem der Bundesrat Mitte März das Verbot von öffentlichen Veranstaltungen erlassen hat. Subsidiäre kantonale Massnahmen sind nun dringend nötig, um den Kulturwerkplatz in Luzern zu schützen und zu erhalten.
Covid-19 aka Lockdown: Der verordnete Stillstand macht die prekäre Lage, in der sich Kulturarbeit oftmals befindet, endgültig sichtbar. Die Auswirkungen des Coronavirus werfen zugleich eine grundsätzliche Frage auf: Wie wird die derzeitige Krise die Kultur prägen?
Der Bunderat plant eine schrittweise Lockerung der Massnahmen zum Schutz vor dem neuen Coronavirus. Der Kultursektor wird erst in der dritten Etappe von den Lockerungsmassnahmen betroffen sein. Eine mögliche Lockerung für Grossveranstaltungen wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Die Resultate der Gemeindewahlen im Kanton Luzern sind bekannt. Viele der von uns empfohlenen Kandidatinnen und Kandidaten sind in den Gemeinderat gewählt worden. Die IG Kultur Luzern gratuliert herzlich!
Der Bundesrat beschliesst weitere Massnahmen die auch der Kultur zugute kommen.
Bist du Selbstständigerwerbend und/oder Freischaffend und arbeitest im Kultursektor? Dann nimm dir kurz Zeit, um einige Fragen zu deiner momentanen Ertrags- und Auftragssituation zu beantworten. Deine Angaben werden vertraulich behandelt.
Aufgrund von ausserordentlichen Massnahmen wurde die Karenzfrist für die Kurzarbeit wird ab sofort bis 30. September 2020 auf 1 Tag reduziert. Weitere Informationen finden Sie hier!
Die Massnahmen bezüglich des Corona-Virus treffen die Kulturbranche besonders hart. Um finanzielle Notlagen von Kunst- und Kulturschaffenden zu verhindern, sind jetzt Soforthilfen gefragt.
Kultur- und Kunstschaffende und Kulturbetriebe sind von den Massnahmen im Umgang mit dem Coronavirus stark betroffen. Die IG Kultur Luzern hat hierfür ein Merkblatt erstellt und versucht sich beim Kanton Luzern für möglichst gute Lösungen einzusetzen.
Die städtische Kultur- und Sportchefin Rosie Bitterli gibt per 30. September 2020 die Leitung der Dienstabteilung Kultur und Sport ab und wird Projektleiterin für das Neue Luzerner Theater.
Der Austritt der Gemeinde Ebikon aus der RKK sendet ein falsches politisches Signal. Die regionale Kulturförderung muss gesetzlich verankert werden, damit Alleingänge in der Kulturfinanzierung künftig unterbunden werden.
Die IG Kultur Luzern startet anlässlich den Neuwahlen in den Gemeinden des Kantons Luzern am 29. März 2020 die Wahlkampagne «Kulturwahl 2020».
Der Grosse Stadtrat von Luzern hat den Kredit für das neue Luzerner Stadtfest bewilligt. Zudem soll geprüft werden, inwiefern das Hallenbad Utenberg für kulturelle Nutzungen öffenltich gemacht werden soll.
Podcast der IG Kultur Luzern zur Podiumsdiskussion über das neue Theaterprojekt.
Die Stadt Luzern fördert seit 2016 Projekte der Kreativwirtschaft im Rahmen einer Ausschreibung. Die Jurierung der Projekte 2019 fand im Oktober statt. Fünf Projekte erhalten einen Förderbeitrag, darunter auch das Projekt der IG Kultur Luzern mit dem Kulturkalender 2.0.
Die Stiftung akku Emmen hat der akku Kunstplattform im Jahr 2020 ein Sparprogramm verordnet. Die neu gegründete IG akku kritisiert das Vorhaben des Stiftungsrats für ein «Programm light» scharf und befürchtet, dass damit dem Kunstraum nachhaltig geschadet wird.
Other Music Luzern und die IG Kultur Luzern analysieren die Proberaum- und Atelier-Situation in Luzern und Umgebung, damit eine nachhaltige Argumentation für die Erhaltung von bestehenden sowie die Generierung neuer Arbeitsräume gemacht werden kann.
Die kulturpolitischen Zielsetzungen des Kantons Luzern sind begrüssenswert. Aber vom budgetierten Überschuss für das Jahr 2020 von 19 Millionen Franken geht die Kultur vorerst leer aus.