Kulturförderung ist Staatsaufgabe
Die Stadt Luzern will mit einer Weiterentwicklung des Reglements über die Förderung von Kultur und Sport an der Billettsteuer festhalten. Das stösst bei der IG Kultur Luzern auf Kritik.
Der Luzerner Stadtrat hat in einem Bericht ans Parlament verlautet, dass er an der städtischen Billettsteuer festhalten will. Die Steuer wird heute auf Eintritte bei Kultur- und Sportveranstaltungen erhoben und fliesst in mehrere Fonds zur Förderung dieser Bereiche. Dabei ist die Steuer nicht unumstritten. Bislang flossen die Einnahmen aus der Billettsteuer zu festen Prozentsätzen in mehrere Fonds. In der Vergangenheit wurde von politischen Akteur:innen oft kritisiert, dass diese Handhabung zu wenig transparent sei. Mit dem vorliegenden Vorschlag soll sich das nun ändern: Die Kultur- und Sportförderung soll künftig noch aus einem einzigen Fonds erfolgen. Das bedeutet, dass die Förderung künftig nur lediglich noch Zielwerte für die Mittelaufteilung für Kultur- und Sportprojekte definiert. Dieser Umstand stösst bei der IG Kultur Luzern auf Kritik.
Überholter Kompromiss
Auch wenn die aktuelle Aufteilung aus den Erträgen der Billettsteuer in 60 Prozent für die Kultur- und 40 Prozent für die Sportförderung in der Praxis weitergeführt werden soll, besteht die Gefahr, dass es langfristig zu Verschiebungen auf Kosten der Kulturförderung kommt. Gerade mit der Umsetzung der Kulturagenda 2030 und des Sportkonzepts 2030 ist ein erhöhter Mittelbedarf nicht auszuschliessen. Das hätte weitreichende Konsequenzen, wenn man bedenkt, dass heute die städtische Sportförderung durch Einnahmen von Kulturveranstaltungen mit mehr als 20 Prozent querfinanziert wird. Ob dies mit einer modernen Kulturförderung noch vereinbar ist? Im Rahmen einer vertieften Diskussion gilt es in Erinnerung zu rufen, dass das Fördersystem mit Umverteilungskomponente aus einem Kompromiss der 1990er-Jahren stammt – dieser ist aus Sicht der IG Kultur Luzern überholt. Kulturbetriebe verstehen sich heute als integralen Bestandteil der Kulturstadt Luzern.
Ein Pfad, den es weiterzuverfolgen gilt
Egal, wie man es dreht und wendet, in der Diskussion über die Billettsteuer kommt man in einem modernen Kulturförderverständnis immer zum gleichen Schluss: Der städtischen Kulturförderung ist im ordentlichen Budgetverfahren – und damit in der Erfolgsrechnung – mehr Gewicht zu geben. Das hat eine volle Transparenz der Fördermittel zur Folge und eine höhere Planungssicherheit, die für die Weiterentwicklung des Standorts unerlässlich ist. Mit der schrittweisen Überführung von Subventionsbeiträgen für Kulturbetriebe in die Erfolgsrechnung hat das städtische Parlament mit der Verabschiedung der Kulturagenda 2030 einen ersten wichtigen Schritt gemacht. Genau diesen Pfad gilt es weiterzuverfolgen. Die Auslegeordnung zur Revision der Billettsteuer muss im politischen Prozess also noch vertiefter stattfinden: über die Angemessenheit des Steuersatzes, über den Mittelausgleich durch allgemeine Steuermittel oder über eine Aufhebung der Steuer. Denn Kulturförderung ist Staatsaufgabe. Und um dieser gerecht zu werden, ist eine Finanzierung über allgemeine Steuermittel langfristig die einzig richtige Lösung.