IG Kultur Luzern unterstützt neue Vorlage für Strukturförderung des Kanton Luzern

IG Kultur Luzern

Die IG Kultur Luzern begrüsst die neue Gesetzesvorlage für die Strukturförderung der Kulturbetriebe des Kanton Luzern und unterstützt die Stossrichtung. Das neue Modell sieht vor, dass die strukturelle Förderung von mittelgrossen Kulturbetrieben mit kantonaler Ausstrahlung per Januar 2027 gemeinsam von Kanton und Standortgemeinden partnerschaftlich getragen wird. Der kulturelle Mittelbau spielt für die kulturelle Vielfalt im Kanton eine bedeutende Rolle und das neue Fördermodell stellt für diese Institutionen einen Meilenstein dar. Die damit verbundene Erhöhung der Mittel sowie die längerfristige Absicherung durch Leistungsvereinbarungen ermöglichen die dringend notwendige Professionalisierung und Weiterentwicklung. Aus Sicht der IG Kultur Luzern gibt es bei einigen Detailfragen noch Klärungsbedarf, etwa beim Kriterienkatalog, bei der Mitwirkung der Gemeinden, bei der Kommission sowie bei der Förderung von kulturellen Institutionen in kleinen Gemeinden. Diese sollten im weiteren Prozess aber gut lösbar sein. Die Verankerung der regionalen Strukturförderung im kantonalen Kulturförderungsgesetz ist wegweisend für die Kulturbetriebe und die kantonale Kulturpolitik.

Die IG Kultur Luzern schätzt die Möglichkeit der Mitwirkung beim Vernehmlassungsprozess. Der Vorschlag für die Gesetzesänderung wurde am 19. Februar 2025 in die Vernehmlassung geschickt, die Teilnahme ist bis am 31. Mai 2025 via Online-Formular möglich. Die überarbeitete Vorlage des Kulturförderungsgesetzes des Kanton Luzern schafft eine gute Grundlage für die Sicherung der Kulturbetriebe und der kulturellen Vielfalt im Kulturkanton Luzern. In einzelnen Punkten sieht die IG Kultur allerdings noch Klärungsbedarf: besonders bei der Ausarbeitung des Kriterienkatalogs, ebenso wie bei der fachlichen Ausrichtung der Kommission sowie dem inhaltlichen Miteinbezug der Gemeinden bei der Auswahl und Prüfung der Betriebe. Die IG Kultur Luzern wünscht sich die einzelnen Kriterien genauer ausformuliert. Und es braucht eine klare Einordnung, wie die Grösse eines Kulturbetriebs definiert wird. Ebenso sollten Festivals mit ganzjährigen Strukturen und Programmkinos für das Fördermodell berücksichtigt werden. Im aktuellen Vorschlag ist die paritätische Mitwirkung zudem noch zugunsten des Kantons ausgelegt. Es ist zwar eine Partnerschaft mit gleichberechtigter Finanzierung, nicht aber gleichberechtigter Mitwirkung und Mitbestimmung. Die Gemeinden tragen 50% er Kosten und können den Maximalbetrag nennen, den sie für die Strukturförderung eines Kulturbetriebs zu zahlen bereit sind, haben aber weniger Mitsprache in der Kommission. Diese setzt sich wiederum nicht aus Expert:innen zusammen, sondern besteht aus politischen Vertreter:innen. Aus Sicht der IG Kultur Luzern ist es essenziell, dass die Kommission eine Fachkommission ist.

Wo es ausserdem noch Klärungsbedarf gibt, ist bei den mittelgrossen Kulturbetrieben in kleineren Gemeinden, die bisher mehrheitlich vom Kanton finanziert wurden, da die Gemeinde nicht die nötigen finanziellen Mittel für die Unterstützung dieser Betriebe zur Verfügung stellen kann. Für diese Betriebe ist der Beitrag des Kantons unverzichtbar, doch zugleich können viele dieser kleinen Gemeinden voraussichtlich nicht die Hälfte des benötigten Beitrags beisteuern. Für diese Betriebe braucht es eine gesetzlich geregelte Lösung, ebenfalls für die Betriebe, die bisher mehrheitlich von Trägergemeinden subventioniert wurden. Die Gemeinden sollten unabhängig vom Standort des Betriebs die Möglichkeit haben, einen andere Trägergemeinde (oder Trägerschaft) festzulegen, wenn sie diese, wie auch bisher, nicht zu einem Grossteil finanziert haben (bspw. der Südpol auf Krienser Boden oder beim Sedel, mit Sitz in Ebikon).

Da die solidarische Finanzierung der Strukturen gemäss Einschätzung des Kantons keine Mehrheit finden würde, unterstütz die IG Kultur Luzern den Vorschlag, dass die Gemeinden ohne eigene Kulturinstitution nicht zur Mitfinanzierung verpflichtet werden. Dennoch wäre es für den Kulturkanton Luzern wünschenswert, dass auch die umliegenden Gemeinden sich an der Förderung beteiligen, insbesondere, wenn sie direkt an die Standortgemeinden grenzen oder wenn sie von diesen zur Mitunterstützung eingeladen werden. Denn bei den mittelgrossen Kulturbetrieben handelt es sich um Angebote, die kantonal genutzt werden.

Aus Sicht der IG Kultur Luzern lassen sich die offenen Fragen im weiteren Prozess gut lösen, um eine mehrheitsfähige Vorlage für die Strukturförderung mittelgrosser Kulturbetriebe zu erarbeiten. Es ist notwendig, dass dieses Geschäft politisch umgesetzt wird und per 1.1.2027 wie geplant in Kraft treten kann. Eine Verzögerung oder gar Sistierung würde die Finanzierung und damit die Existenz einzelner Kulturbetriebe in Frage stellen.