IG Kultur Luzern fordert Zweckverband für mittelgrosse Kulturbetriebe

Gianluca Pardini | Geschäftsleitung

Der Luzerner Regierungsrat hat mit der Botschaft 126 zur Weiterentwicklung der regionalen Kulturförderung keine Lösung für den kulturellen Mittelbau präsentiert. Damit ist die künftige finanzielle Sicherung der mittelgrossen Kulturhäuser und Festivals mit regionaler Ausstrahlung in Gefahr. Die IG Kultur Luzern präsentiert mit dem Vorschlag zur Schaffung eines «Zweckverbands für mittelgrosse Kulturbetriebe» ein bereits bewährtes Modell für eine nachhaltige Lösung.

Obwohl sich viele Gemeinden für die nachhaltige Sicherung von mittelgrossen Kulturbetrieben und Festivals mit regionaler Ausstrahlung positiv geäussert haben, begräbt der Luzerner Regierungsrat mit seiner klaren Absage zukunftsfähige Lösungsansätze. Auch das von den Gemeinden mitgetragene Finanzierungsmodell für die Strukturförderung ist für den Regierungsrat kein taugliches Mittel. Dabei ist der Handlungsbedarf klar ausgewiesen. Eine nennenswerte Anzahl von Gemeinden und viele Parteien sind um die Existenz der mittelgrossen Kulturbetriebe und Festivals besorgt.

Frei gewordene Kulturgelder gehören zurück in die Kulturförderung

Mit der bereits beschlossenen Anpassung des Finanzierungsschlüssels zwischen Stadt und Kanton für den Zweckverband Grosse Kulturbetriebe, entlastet sich der Kanton künftig um rund 3 Millionen Franken. Die IG Kultur Luzern vertritt klar die Meinung, dass diese Mittel zwingend wieder für die Kulturförderung und zur Sicherung des kulturellen Mittelbaus, sowie für die Projektförderung aufgewendet werden müssen. Die IG Kultur Luzern fordert deshalb die Gründung eines neuen «Zweckverbands für mittelgrosse Kulturbetriebe». Im Kulturförderungsgesetz ist bereits die Grundlage für den Zweckverband Grosse Kulturbetriebe verankert. Ein bewährtes und gut funktionierendes Finanzierungsmodell zwischen Stadt und Kanton für die Grossen Kulturbetriebe – namentlich für das Luzerner Theater, Luzerner Sinfonieorchester, Kunstmuseum Luzern, Verkehrshaus der Schweiz und Lucerne Festival. Mit allen Institutionen, denen Beiträge ausgerichtet werden, werden Leistungsvereinbarungen abgeschlossen.

Berechnung des Finanzierungsaufwands

Gemäss Recherchen der IG Kultur Luzern belaufen sich die Aufwände für Strukturbeiträge im ganzen Kanton Luzern zurzeit auf ungefähr 4,3 Millionen Franken. Damit werden heute 30 Institutionen im Kanton Luzern in allen Regionen (gemäss den Perimetern der regionalen Entwicklungsträgern) mitfinanziert. In der Region Luzern Plus mussten aufgrund von Gemeindeaustritten aus der RKK seit 2016 aber über 65'000 Franken eingespart werden. Die IG Kultur Luzern verlangt den Erhalt der Leistungen, respektive die Wiederherstellung der ursprünglichen Strukturförderbeiträge der RKK. Auf eine Planperiode von 10 Jahren hochgerechnet, fehlen künftig insgesamt weitere 650'000 Franken an Strukturbeiträgen, sollte sich am Status Quo nichts ändern. Die IG Kultur Luzern schlägt als Richtgrösse einen Gesamtbetrag von 5 Millionen Franken vor, welche zur Sicherung des kulturellen Mittelbaus solidarisch von Kanton und Gemeinden mitfinanziert werden soll. Auf diese Weise erhalten die mittelgrossen Kulturbetriebe eine stabile Entwicklungsperspektive.

Lösungsvorschlag und Änderungen im Detail

Mit dem Vorschlag für einen «Zweckverband mittelgrosse Kulturbetriebe» will die IG Kultur Luzern einen Lösungsweg aus der festgefahrenen Diskussion aufzeigen und für die politische Debatte einen konstruktiven Beitrag leisten. Die Gründung eines zweiten Zweckverbands für die Finanzierung von mittelgrossen Kulturbetrieben hat drei Vorteile:

  • Erstens werden Kanton und Gemeinden verpflichtet, den für die Regionen und den Kanton wichtigen kulturellen Mittelbau gemeinsam zu sichern;
  • zweitens soll der Kostenteiler so ausgestaltet werden, dass der Kanton als substanzieller Mitfinanzierer auftritt und die Gemeinden entlastet – gleichzeitig wird auch der gemeinsamen Forderung aus der Arbeits- und Steuergruppe mit einem kantonalen Anteil von 2 Millionen Franken Rechnung getragen;
  • drittens ist der Zweckverband für die Finanzierung von Kulturbetrieben bereits erprobt und geniesst auf Ebene Kanton und Stadt Luzern breite Anerkennung.

Die IG Kultur Luzern schlägt vor, das Kulturförderungsgesetz vom 13. September 1994 (Stand 1. Januar 2015) und unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderung per 1. Januar 2023 zu ändern (siehe PDF).