Eine umfassende regionale Kulturförderung ist möglich

Gianluca Pardini | Geschäftsleitung IG Kultur Luzern

Im Mittelpunkt der aktuellen Diskussion um die regionale Kulturförderung steht die Anpassung des Kulturförderungsgesetzes. Ob zukünftig mehr Perspektiven für den kulturellen Mittelbau geschaffen werden, entscheidet der Kantonsrat voraussichtlich im Januar.

Die IG Kultur Luzern fordert seit vielen Jahren eine nachhaltige Lösung für die Förderung regionaler Kulturinstitutionen und Projekte. Im Mittelpunkt der Diskussionen stehen aktuell die Botschaft 126 und die damit verbundene Anpassung des Kulturförderungsgesetzes. Der Vorschlag der Regierung lautet, dass für die regionale Projektförderung eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden soll, wobei der Kanton sich an diesen Beiträgen mit einem Kulturfranken beteiligt. Es fehlt eine Regelung für die Strukturförderung für regionale Kulturinstitutionen. Also für jene Orte, wo viele der unterstützen Projekte potenziell aufgeführt werden.

Eine Strukturförderung muss her

Der Kanton vertritt den Standpunkt, dass die Förderung des kulturellen Mittelbaus – also der Institutionen mit regionaler Ausstrahlung – nicht in seinem Zuständigkeitsbereich liege. Mit dem 2008 gegründeten Zweckverband Grosse Kulturbetriebe Kanton Luzern habe dieser die Verantwortung für die grossen Betriebe übernommen. Der Rest sei Aufgabe der Gemeinden. Mit denselben Argumenten hat der Regierungsrat die Petition der IG Kultur Luzern «Ja zu Kultur. Jetzt den kulturellen Mittelbau sichern» abgelehnt.

Etwas anders sieht es die zuständige Kommission des Kantonsrats. Mit einer deutlichen Mehrheit beantragt sie die Überarbeitung der Botschaft. Sie verlangt ausdrücklich, dass die Projekt- und Strukturförderung als Gesamtpaket auszuarbeiten sei. Ein weiterer Grund für diesen Entscheid dürfte sein, dass der Kulturfranken im Rahmen der regionalen Kulturförderung nicht den erwünschten Ausgleich zwischen den verschiedenen Regionen schaffen würde. Und da wären wir wieder bei der Frage, wie eine zukunftsfähige Regionalpolitik im Bereich der Kulturförderung überhaupt gestaltet werden kann. Die IG Kultur Luzern hat sich bereits vielfach dazu geäussert: Lediglich eine gesetzlich verankerte Lösung kann nachhaltig Abhilfe schaffen.

Perspektiven für den kulturellen Mittelbau

Der Luzerner Kantonsrat befindet voraussichtlich Ende Januar über den Antrag. Allerdings ist schon jetzt klar, was folgen wird: Mit der Rückweisung der Botschaft zur Überarbeitung rückt eine dringend notwendige Lösung für die regionale Projekt- und Strukturförderung in die Ferne. Sollte der Kantonsrat dem Antrag der Kommission in der Session im Januar folgen, so muss der Regierungsrat seine Haltung zum aktuellen Kulturfördersystem überdenken. Und den politischen Willen umsetzen, der dann besagt: Die regionale Kulturförderung muss neben der Projektförderung zwingend auch eine Perspektive für den kulturellen Mittelbau bieten.

Ohne Berücksichtigung des kulturellen Mittelbaus scheint eine Weiterentwicklung momentan nicht möglich. Sollte dieses Szenario eintreffen, so nehmen wir den Regierungsrat in die Pflicht. Denn er wäre nicht nur in der Verantwortung, die vorliegende Botschaft mit der Strukturförderung zu ergänzen, sondern auch eine Übergangslösung sowohl im Bereich der Projekt- als auch der Strukturförderung zu gewährleisten. Gleichwohl muss er zusammen mit den Gemeinden, Städten und Interessenverbänden einen ernsthaften Dialog aufgleisen, um ein tragfähiges Kulturförderungsmodell zu entwickeln. Wir sind überzeugt: Der Luzerner Kulturwerkplatz hat das mehr als verdient.