Das Ende der Billettsteuer
Die Billettsteuer wurde abgeschafft! Seit über 100 Jahren wird sie in Luzern erhoben, wurde immer wieder kontrovers diskutiert und hat sich zugleich bewährt. Denn sie trägt dazu bei, die Zentrumslasten der Stadt Luzern im Bereich Kultur und Sport auszugleichen, ermöglicht einen Umverteilungsmechanismus von etablierten Institutionen zu experimentellen Produktionen und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Förderung der kulturellen Vielfalt. Ein grosser Vorteil der Steuer ist auch ihre Zweckgebundenheit. Denn die Erträge fliessen in einen Fonds und stehen ausschliesslich für die Kultur- und Sportförderung zur Verfügung. Nun hat das Stadtparlament in der Sitzung vom 27. März 2025 das Ende der Billettsteuer per 2027 beschlossen. Die IG Kultur Luzern hat sich zuvor gegen eine vorschnelle Abschaffung der Steuer ohne Plan für eine Nachfolgelösung eingesetzt, die langfristige Stabilität und Planbarkeit für die Kultur- und Sportförderung in der Stadt Luzern garantiert. Ausserdem forderten wir vor der Einführung eines neuen Fördersystems einen partizipativen politischen Prozess.
Die Beiträge für die Kultur- und Sportförderung müssen nun künftig im ordentlichen Budget verankert werden. Gemäss der Stadt Luzern sollen die Ausgaben des Vorjahres als Richtwert für die Budgetierung des kommenden Jahres verwendet werden. Diesen Prozess wird die IG Kultur in den kommenden Jahren kritisch begleiten, denn die Sicherheit und Planbarkeit für Kulturbetriebe muss gewährleistet bleiben. Insbesondere auch in einer Übergangsphase. Die Stadt will die erforderlichen Schritte einleiten, damit die Kultur- und Sportförderung ab 2027 wie bisher fortgeführt werden kann. Anfang 2026 soll das neue Vorgehen vorgestellt werden, doch die Stadt garantiert bereits jetzt, dass die Einreichung von Gesuchen für Kultur- und Sportprojekte sowie die Weiterführung bestehender Leistungsvereinbarungen weiterhin sichergestellt sind. Zudem soll der Entscheid des Grossen Stadtrats keine Auswirkungen auf bereits gesprochene Beträge oder auf Gesuche um Projektbeiträge aus dem FUKA Fonds haben. Auch in Zukunft sollen Finanzhilfen ganzjährig gesprochen werden können. Am Ablauf, bei der Beurteilung der Gesuche und bei der Dauer soll sich grundsätzlich nichts ändern. Es werden weiterhin nur dann Leistungsvereinbarungen angestrebt, wenn mehrjährige Beiträge (über vier Jahre) vereinbart werden. Strukturbeiträge, Projektförderungen, Anschubfinanzierungen oder Ehrungen, die durch die Billettsteuer-Einnahmen finanziert werden, stehen als Förderinstrumente auch künftig zur Verfügung, ohne dass sie vom jährlichen Budgetierungsprozess abhängig sind.
Ebenso ist es aus Sicht der IG Kultur Luzern erforderlich, dass die Kulturkommissionen im Förderprozess weiterhin stark eingebunden sind, damit ein direkter Bezug zur kulturellen Praxis besteht sowie eine faire Verteilung der Subventionen und allenfalls eine Neuverhandlung von bereits bestehenden Leistungsvereinbarungen ermöglicht wird. Zu den grössten Beitragszahlern der Billettsteuer gehören aktuell vor allem die grossen Kulturbetriebe, die auch weiterhin durch den Zweckverband Grosse Kulturbetriebe unterstützt werden. Diese Betriebe werden voraussichtlich am stärksten von der Abschaffung der Billettsteuer profitieren, falls sie die Billettpreise nicht um 10% senken. Wir werden uns auch dafür engagieren, dass Leistungsvereinbarungen mit mittelgrossen Kulturbetrieben erweitert werden, um Planungssicherheit und Weiterentwicklung zu garantieren.
Die IG Kultur Luzern wird die Ausarbeitung des Nachfolgefördersystems beobachten und sich bei der Ausgestaltung einer verlässlichen und verbesserten Förderstruktur einbringen. Wichtig ist, dass die Förderbeiträge für Kultur und Sport, die künftig in Konkurrenz zu weiteren Aufgaben der Stadt stehen, nicht gekürzt werden. Unser Ziel ist es, dass die Rahmenbedingungen für das Kulturschaffen in Luzern erhalten bleiben, idealerweise ausgebaut und gestärkt werden und dass die Kultur- und Sportförderung im Rahmen der Strategie (Kulturagenda 2030, Sportkonzept 2030) umgesetzt werden kann.