Aargau kündigt Kulturlastenvereinbarung mit Luzern und Zürich
Der Aargauer Regierungsrat hat Mitte Dezember beschlossen, die bestehende Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich der überregionalen Kultureinrichtungen (ILV) auf Ende der Periode 2025–2027 zu kündigen. Jedes Jahr überweist der Aargau den Kantonen Zürich und Luzern Kulturgelder in der Höhe von rund 5,2 Millionen Franken.
Damit unterstützt er in Luzern mit 0,9 Millionen Franken das Kultur- und Kongresshaus (KKL), das Luzerner Theater sowie das Sinfonieorchester, in Zürich mit 4,3 Millionen Franken das Opernhaus, das Schauspielhaus und die Tonhalle. Der Regierungsrat ist einem Vorstoss der Aargauer FDP gefolgt. Als Grund gibt der Regierungsrat unter anderem an, dass die zahlungspflichtigen Kantone keinen Einfluss auf die Entwicklung der Beiträge haben, kulturpolitische Entscheidungen aber finanziell mittragen müssen. Auch habe der Kanton Aargau sein eigenes Kulturangebot in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut. Einige Institutionen im Kanton Aargau weisen zahlreiche ausserkantonale Besucher:innen auf, wie etwa das Stapferhaus oder das Aargauer Kunsthaus. Diese Entwicklung spiegle sich im heutigen System noch nicht wider, so der Regierungsrat.
Dass es einen Kulturlastenausgleich brauche, stellt die Aargauer Regierung zwar nicht infrage. Der Kanton will auch weiterhin einen solidarischen Beitrag leisten, zu einem fairen kulturellen Lastenausgleich, wie er schreibt. Ab 2028 will der Kanton Aargau mit den beiden Kantonen bilaterale Vereinbarungen abschliessen und den Betrag neu verhandeln. Medienmitteilung.